© idioma Gabriela Pflügler 2013
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Preise
Übersetzungen berechne ich nach Zeilenpreis (Normzeile à 55 Anschläge) oder Zeitaufwand.
Zu berücksichtigen sind Textart, Auftragsvolumen, Formatierungsaufwand und Liefertermin.
Dolmetscherdienste und mündliche Übersetzungen berechne ich nach einem festen Stundensatz zuzüglich eventuell
anfallender Fahrtkosten.
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Precios
El precio de las traducciones depende de la dificultad del texto, del formateo y el plazo de entrega.
Para las traducciones orales (servicio de interpretación) depende del tipo de evento y las horas de trabajo, más viáticos.
Contácteme y con gusto le hago llegar un presupuesto.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprach- und ähnliche Dienstleistungen, Datenschutz
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Gabriela Pflügler,14469 Potsdam, Hannes-Meyer-Str. 5 und
Auftraggebern / Interessenten über die Erbringung von Sprachdienstleistungen, ähnlichen Leistungen, Leistungen im Vorfeld der Sprachdienstleistungen,
Nebenarbeiten und Nebenleistungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
2. Vertragsschluss
1.
(1) Ein Vertrag über Erbringung von Leistungen/Diensten (nachfolgend „Auftrag“) wird durch beiderseitige übereinstimmende Erklärung in
mündlicher, fernmündlicher, Text- (E-Mail mit und ohne digitale elektronische Signatur) oder Schriftform geschlossen.
2.
(2) Beide Parteien können – jeweils einseitig, auch durch schlüssiges Handeln – einen Vertragsschluss in Schriftform fordern. Dies gilt auch
für andere im Zuge des Vertragsschlusses und dessen Abwicklung abzugebende Erklärungen.
3. Umfang und Ausfü̈hrung
1.
(1) Die auf Texte bezogenen Leistungen (z. B. Übersetzung, Prüfung, Erstellung von Terminologielisten) werden nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Berücksichtigung der Umstände der Leistungserbringung ausgeführt. Der Auftraggeber verschickt die
vereinbarte Ausfertigung der vereinbarten Leistung (Dateiformat, Layout, Anzahl).
2.
(2) Dolmetschleistungen werden durch mündliche Wiedergabe in der vereinbarten Sprache von gesprochener und fixierter Information unter
Berücksichtigung der Umstände der Leistungserbringung erbracht.
3.
(3) Ein besonderer Erfolg (z. B. Durchsetzung rechtlicher Interessen, Erfolg durch Werbung, Vertragsabschluss nach Verhandlungen) ist nicht
geschuldet.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
1.
(1) Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer spätestens bei der Auftragserteilung über gewünschte Ausführungsformen, bsd. den
Verwendungszweck, Dateiformat, Layout, der bestellten Leistungen.
2.
(2) Ist die Leistung (Übersetzung, geprüfter Text) zur Veröffentlichung, bsd. zum Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem
Auftragnehmer rechtzeitig einen Korrekturabzug zur Prüfung auf evtl. Fehler. Der Auftraggeber prüft eigenständig Namen, Zahlen und andere
Angaben, die nur dem Auftraggeber bekannt sein können.
3.
(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Information und Unterlagen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, zur
Verfügung, z. B. Terminologien, hausinterne Begriffe, Tabellen, Abbildungen, Zahlen, sonstige geeignete Referenzen und beantwortet mögliche
Rückfragen des Auftragnehmers rechtzeitig.
4.
(4) Verzögerungen und Fehler wegen einer unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers fallen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Berufsgeheimnis
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden.
6. Mitwirkung Dritter
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags geeignete Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von Dritten sorgt der Auftragnehmer dafür, dass sich diese zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung entsprechender vertraglicher
Pflichten aus diesen AGB verpflichten.
7. Vergütung, Nebenleistungen, Zahlungsverzug, Mahnung
1.
(1) Die Rechnungen des Auftragnehmers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, Währung ist der
Euro.
2.
(2) Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem
Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen, sowie der Nebenkosten. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig,
zusätzlich berechnet. Zu den Nebenkosten zählen insbesondere: Kosten für Fahrten, Übernachtungen, Verpflegung, Reisezeit,
Bereitschaftszeit, Versandkosten, Kommunikationskosten, sonstige im Interesse des Auftraggebers und zur Auftragsausführung notwendigen
aufgewandten Auslagen.
3.
(3) Die Rechnungen werden jeweils in einer Rate in bar oder durch innerdeutsche Banküberweisung von Gebietsansässigen an
Gebietsansässige in EUR, EU-regulierte Standardüberweisung („Eurogiro“) oder Banküberweisung in EUR aus dem Ausland (gebührenfrei für
den Empfänger) bezahlt.
4.
(4) Schecks, Wechsel, ausländisches Bargeld und ähnliche Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Eine Zahlung gilt
zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers als erfolgt.
5.
(5) Zahlungsverzug tritt mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ein.
6.
(6) Ab Eintritt des Zahlungsverzugs steht dem Auftragnehmer ein Verzugszins in Höhe von 8 % über dem geltenden Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu, ist der Auftraggeber Verbraucher in Höhe von 5 % über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank.
7.
(7) Mit Eintritt eines Zahlungsverzugs werden automatisch alle weiteren, offenen Forderungen sofort fällig.
8.
(8) Für Mahnungen zahlt der Auftraggeber eine Mahngebühr in Höhe von 12,00 EUR (zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, derzeit 19 %,
somit 14,28 EUR). Weiterhin ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle weiteren, zur Beitreibung erforderlichen Kosten, wie z. B.
Anwaltskosten, Kosten für Mahnbescheide und Vollstreckung, Kosten für Inkassobüros und Nachforschungen.
9.
(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Schritte zur Beitreibung einzuleiten, wenn innerhalb von 14 Kalendertagen nach Versand der
ersten Mahnung keine vollständige Begleichung der Gesamtforderung eingegangen ist.
10.
(10) Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und - Entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Alle Angebote
und Preise sind freibleibend.
11.
(11) Sollten Abnahmen oder Teilabnahmen gesetzlich erforderlich werden, so kann diese stillschweigend nach Ablauf von 14 Tagen nach
Leistungserbringung bzw. Erbringung der Teilleistung erfolgen.
8. Berechnungsgrundlagen und Arbeitszeitregelungen
1.
(1) Eine Normzeile sind 55 einzelne Zeichen einschließlich Leer-, Interpunktion- und Steuerungszeichen. Angefangene Zeilen gelten als ganze
Zeilen. Eine Normseite entspricht 1650 Zeichen einschließlich Leer-, Interpunktion- und Steuerungszeichen. Normseiten werden mit einer
Nachkommastelle abgerechnet, es wird auf die nächste Nachkommastelle aufgerundet.
2.
(2) Die Dienstleistungszeit beinhaltet Arbeits-, Warte-, übliche Pausen- und Reisezeit. Ein Tagessatz Dolmetschen beinhaltet eine
Dienstleistungszeit von 8 Stunden, wobei diese auf zwei Teilsitzungen mit maximal je 3 Stunden Dauer reiner Dolmetschzeit aufgeteilt werden.
Ein Halbtagessatz beinhaltet eine Dienstleistungszeit von 4 Stunden, die maximale Dolmetschdauer beträgt 3 1⁄2 Stunden.
3.
(3) Bei allen anderen Abrechnungen von Dienstleistungen auf Zeitbasis wird die erste angefangene Stunde eines Auftrags voll berechnet,
danach erfolgt eine Abrechnung nach Viertelstunden, die auf die nächste Viertelstunde aufgerundet werden.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Die erbrachten Leistungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Übereignung oder Verpfändung ist nicht
gestattet. Der Auftragnehmer istberechtigt, bei Zahlungsverzug dem Auftraggeber das Nutzungsrecht bis zur Begleichung der entsprechenden Forderung
zu entziehen.
10. Urheberrecht
1.
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Urheberrecht an seinen erbrachten Leistungen vor. Dolmetsch- und ähnliche Leistungen dürfen nicht
ohne vorherige Zustimmung aufgezeichnet werden.
2.
(2) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung oder sonstige Bearbeitung
angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Auftragnehmer frei.
11. Mängelbeseitigung
1.
(1) Der Auftragnehmer behält sich eine zweimalige Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist vor. Nach zweimaliger fruchtloser
Mängelbeseitigungkann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder ganz vom Vertrag - unter Erstattung der bereits gezahlten
Vergütung - zurücktreten.
2.
(2) Nicht als Mangel gelten Meinungsverschiedenheiten über den sprachlichen Stil der erbrachten Leistung.
12. Haftung
1.
(1) Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch
Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
2.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines nach Nr. 12 (1) verursachten Schadens wird auf das Doppelte
des Netto-Auftragswertes (ohne Nebenleistungen) begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren
Schadensersatzanspruchs möglich.
3.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 12 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen Mängeln der Leistung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr
nach Leistungserbringung.
5.
(5) Die Leistung ist zum Zeitpunkt der Absendung der Ausfertigung der Leistung (z. B. Übersetzung, Terminologiedatenbank) bzw. Beendigung
der Arbeiten beim Auftraggeber (z. B. Dolmetschen) erbracht.
6.
(6) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
13. Vertragsänderung und Kündigung
1.
(1) Bei Kündigung zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung für die gesamte vereinbarte zu erbringende Leistung.
Wurden in Erfüllung des Vertrages und in Absprache mit dem Auftraggeber Leistungen erbracht, deren Vergütung die vereinbarte oder
veranschlagte Vergütung überschreitet, vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erbrachten Leistungen und Nebenleistungen
(Ausfallhonorar).
2.
(2) Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren, durch die Kündigung entstandenen, Schadens zu.
3.
(3) Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann der Auftragnehmer einen bestehenden Vertrag fristlos kündigen, wenn aufgrund von
Zahlungsverzug oder anderen Umständen zu befürchten ist, dass der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers durch den Auftraggeber nicht
ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Gegen den Auftragnehmer können hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche geltend
gemacht werden.
4.
(4) Wünscht der Auftraggeber eine Änderung eines laufenden Auftrags, sind die Vergütung, die fachliche und kaufmännische Spezifikation und
die Ausführungsfristen neu zu verhandeln. Führt eine fruchtlose Verhandlung zur Kündigung, treten die entsprechenden Regelungen zum
Ausfallhonorar in Kraft. Gleiches gilt für Änderungen, die eine Verringerung der ursprünglich vereinbarten Vergütung zur Folge hätten.
5.
(5) Werden erhebliche Vertragsänderungen seitens des Auftragnehmers erforderlich, insbesondere Überschreitungen des Kostenvoranschlags
um mehr als 15 %, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über diese Umstände informiert und kündigt der Auftraggeber den
Vertrag, vergütet bzw. ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen,
Nebenleistungen und Aufwendungen.
14. Höhere Gewalt
1.
(1) Bei Eintritt von Umständen höherer Gewalt sind beide Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen für die Dauer des/der Ereignisse befreit.
Dauern die Umstände höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Erbrachte
Leistungen werden vertragsgemäß vergütet. Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig und unverzüglich auf geeignete Art und Weise
über den Eintritt, die Art und voraussichtliche Dauer und das Ende von Umständen höherer Gewalt und übermitteln diese Information und
geeignete Nachweise unverzüglich in Schriftform.
2.
(2) Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die unerwartet auftreten und von keiner der Parteien schuldhaft herbeigeführt wurden,
insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Blitzschlag, Explosionen, Gift- oder Gasaustritt, Überschwemmung, allgemeine
Versorgungsstörungen, kriegerische, terroristische oder vergleichbare Einwirkungen, Arbeitskämpfe im eigenen oder in fremden Betrieben
sowie staatliche Eingriffe. Der höheren Gewalt stehen gleich, schwere Betriebsstörungen, die eine Einschränkung oder Einstellung des
Betriebes herbeiführen, und sonstige Umstände, die die Erfüllung von Verpflichtungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
unabhängig davon, ob sie bei einem Vertragspartner oder bei Dritten eintreten, soweit sie vom Vertragspartner oder dem Dritten nicht zu
vertreten sind.
15. Widerruf für Verbraucher
1.
(1) Nach § 312 d (4) Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind die zu erbringenden Leistungen individuell nach Kundenspezifikation
beauftragte Leistungen. Daher besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher.
2.
(2) Sollte dennoch ein Widerrufsrecht bestehen, verzichtet der Auftraggeber darauf für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der
Leistungserbringung begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
16. Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1.
(1) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftragnehmers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
2.
(2) Gerichtsstand im Rechtsverkehr mit Nicht-Verbrauchern ist der Erfüllungsort.
3.
(3) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeiteinzelner Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe
kommt.
4.
(4) Anwendbares Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland, die vorliegenden AGB und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
5.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich
anerkannt hat.
Datenschutz
1.
(1) Die Daten des Auftraggebers und der Auftragsabwicklung werden zur erforderlichen kaufmännischen, rechtlichen und fachlichen
Dokumentation (auch in automatisierten Datenbank- und ähnlichen Systemen) gespeichert. Der Auftragnehmer speichert Daten des
Auftraggebers, wertet sie aus und verwendet sie zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen und zu Werbe- und Marketingzwecken.
2.
(2) Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dabei ist die Verwendung dieser Daten zu
Marketing- und Werbezwecken ausgeschlossen.
3.
(3) Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen und einer Verwendung zu Marketing- und
Werbezwecken schriftlich, in Textform (E-Mail) oder durch Anruf an eine deutsche Festnetznummer (zu den üblichen Kosten für ein
Ferngespräch in das deutsche Telefonfestnetz) widersprechen.
4.
(4) Die Übertragung der Daten des Auftraggebers erfolgt über Kommunikationswege ohne besonderen Schutz. Bei sensiblen Daten sind
besondere Datenschutzmaßnahmen gesondert zu vereinbaren.
5.
(5) Bei der Nutzung des Internetangebots werden vom Auftraggeber derenIP-Adresse, Host, Zugriffszeitpunkt(e), besuchte Dateien und
Suchbegriffe zeitweilig gespeichert (bei Anfragen/Aufträgen gemäß Punkt (1)) und statistisch ausgewertet.
6.
(6) Bei der Nutzung des Internetangebots fragt der Auftragnehmer keine weiteren Daten (außer Punkt (5)) ab. Ausnahme sind die freiwillige
Angabe personenbezogener und sonstiger Daten, insbesondere bei Angebotsanfragen und Aufträgen.
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